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Deutsch Französische Gesellschaft 

Ludwigshafen am Rhein und Mannheim e.V.

Beethovenstr. 8

67126 Hochdorf-Assenheim

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Claus Schönbucher
mit Unterstützung von entertoday



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Walter Pfannhuber

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Deutsch-Französische Gesellschaft
Ludwigshafen am Rhein und Mannheim e.V.
Bgm.-Horlacher-Str. 37
67067 Ludwigshafen

vertreten durch den Präsidenten
Claus Schönbucher
Beethovenstr. 8
67126 Hochdorf-Assenheim
Tel. (06231) 91276

» president@dfg-lu-ma.de



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1. Mitgliedsdaten

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine Vorname, Namen, Anrede, Titel, Geburtsdatum, Nationalität, Adressdaten, Telefonnummern, e-mail-Adressen und Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in den vereinseigenen EDV-Systemen gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung der Vereinszwecke nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefonnummern und email-Adressen) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

2. Kontodaten, Buchhaltung und steuerliche Maßnahmen

Im Rahmen der Kontobewegungen sind die Stammdaten, wie Kontoinhaber, Bankverbindung sowie Verwendungszweckangaben in den EDV-Systemen der beauftragten Bank gespeichert. Alle Daten, die im Rahmen der Kontobewegungen zu buchhalterischen Zwecken anfallen, werden durch das beauftragte Steuerbüro in deren EDV-System verarbeitet und gespeichert. Finanzbehörden können bei berechtigtem Interesse auf diese Daten zugreifen.

3. Medienarbeit

Der Verein kann die Medien über Ereignisse des Vereinslebens informieren. Solche Informationen können zusammen mit anfallenden Presseberichten, Fotos, Videos und Tonaufnahmen auch auf den Internetseiten des Vereins veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen.

4. Weitergabe von Daten

Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert.
Bei Veranstaltungen und Fahrten können für die Dauer der Aktion die Adresslisten der Teilnehmer an die zuständige Notfallzentrale (Feuerwehren, bzw. Stadtverwaltungen), das Transportunternehmen und die Partner der Veranstaltung mit der Vorgabe übermittelt werden, diese nicht an Dritte weiterzugeben und nach Ablauf der Aktion zu vernichten, bzw. zurückzugeben.

5. Archivierung

Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds archiviert. Daten, die die Buchhaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre aufbewahrt.

6. Diese Datenschutzverordnung tritt mit dem Beschluss des Vorstandes in Kraft.



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